Unser Verein

Wir führen beitragsfreie Veranstaltungen, Vorträge und Seminare durch, die vom Verein veranstaltet werden. Darüber hinaus wird durch Vereinsmitglieder kostenlos Anwenderunterstützung geleistet, sowie die Entwicklung frei verfügbarer Software vorangetrieben. Diese Angebote stehen auch Nichtmitgliedern kostenlos zu Verfügung. Was haben Sie also davon, bei uns Mitglied zu werden?

Wir bieten die Plattform, selbst etwas bewegen und ändern zu können!

Gleichzeitig profitieren Sie von den Vorteilen einer User Group.
Wir bieten:

  • ein abwechslungsreiches Vereinsleben, Erfahrungsaustausch mit Nutzern und Experten sowie offene Gespräche und anregende Diskussionen mit Gleichgesinnten.
  • verschiedene Mailinglisten mit  Diskussionen und gegenseitigem Support
  • Mitarbeit und Teilnahme an zahlreichen Vorträgen und Seminaren
  • gemeinsames Engagement für die Förderung von FOSS im Beruf und Privatleben
  • Aktive Teilnahme und Entwicklung an bereits bestehenden Projekten der BeLUG
  • Vorbereitung und Mitgestaltung von Messen im Raum Berlin
  • Experten-Tipps und kostenlosen Zugang zu umfangreicher Literatur
  • eine technische und personelle Plattform zur Entwicklung eigener Prokekte

Folgende technische Kapazitäten können Sie nutzen:

  • 100 Mbit Mirror Debian/Suse/Ubuntu (innerhalb der Vereinsräume)
  • PXE-boot von Ubuntu und Debian, sichere Plattenlöschung (innerhalb der Vereinsräume)
  • ein Emailkonto <benutzername>@belug.de, Zugang über Webmail, Emailclient
    mehr Informationen zum Mailkonto
  • einen Breitband- Internetzugang, kabelgebunden oder über WLAN
  • vielseitige technische Möglichkeiten (Hardware, IP's, Rechenkapazität...)
  • BeLDI, unseren Brenner  für (fast) alle gängigen  Linuxdistributionen
  • Shellzugang auf unsere Server, SVN, FTP,... und viel mehr

Mitgliedsantrag herunter laden

Schmökern Sie in Ruhe auf unsereren Seiten. Die Angebote sind sehr vielfältig. Wir laden Sie ein, unseren Verein kennenzulernen. 

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Wir bieten verschiedene Formen der Mitgliedschaft, die sich unter anderem auch in der Beitragshöhe unterscheiden:

  • als Privatperson
  • als Organisation/Firma
  • als Fördermitglied

Wir wollen, dass sich wirklich jeder eine Mitgliedschaft bei uns leisten kann.
Für Privatpersonen gilt  deshalb ein Mindestbeitrag von 36 Euro im Jahr, also nur 3 Euro im Monat. Es handelt sich hierbei um einen symbolischen Beitrag.
Darüber hinaus gibt es einen ermäßigten Beitrag von 12 Euro pro Jahr, dieser Betrag gilt für Renter, Schüler, Studenten und AlG2- Empfänger. Bitte sprechen Sie unseren Kassenwart auf die vergünstigte Mitgliedschaft an, er klärt dann die weiteren Details mit Ihnen.

Um die Vereinsarbeit  jedoch tatsächlich finanziell abzusichern sind wir auf einen Mitgliedsbeitrag von 60 Euro im Jahr, also 5 Euro im Monat angewiesen.

Für Fördermitglieder, Firmen und Organisationen gilt ein Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr.

Unabhängig davon welche Form der Mitgliedschaft sie für sich wählen gilt laut Punkt 8 unserer Satzung: "Alle Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung Sitz und Stimme"

Fälligkeit, Zahlungsweise

 

Der Beitrag wird am Jahresanfang für das ganze kommende Jahr fällig. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, erbitten wir Zahlungen nach Möglichkeit wirklich jährlich, in Ausnahmefällen oder bei größeren Beträgen auch halbjährlich oder quartalsweise.

 

Die Zahlungen erbitten wir auf unser Konto (siehe Impressum).

Wie kann ich Mitglied werden?

Hier könnnen Sie den Antrag herunterladen (PDF-Dokument). Senden Sie diesen bitte ausgefüllt an die BeLUG oder bringen Sie ihn zu einem unserer Treffen mit.

Sonstige Fragen

  • Wenn Sie kein Mitglied werden wollen, aber dennoch unsere Arbeit gut finden und unterstützen wollen, können Sie auch spenden. Die Spenden sind abzugsfähig, Quittungen werden ausgestellt.
  • Die Mitgliedschaft gilt normalerweise für ein Kalenderjahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, wenn nicht einen Monat vor Jahresende gekündigt wird. Sie können quartalsweise kündigen, siehe Punkt 4 unserer Satzung.
  • Der Jahresbeitrag wird bis spätestens Ende Dezember für das folgende Jahr im voraus gezahlt.
  • Gewünscht wird eine jährliche Zahlungsweise.  (Dauerauftrag / Überweisung)
  • Tritt ein Mitglied während des laufenden Jahres ein, so ist der Mitgliedsbeitrag anteilig für das laufende Jahr zu bezahlen
  • Tritt ein Mitglied aus, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge für das laufende Jahr. Wir zahlen die Beiträge dennoch auf Antrag zurück, das ist dann aber immer eine Einzelfallentscheidung.

Sie haben weitere Fragen? Schreiben Sie an unseren Kassenwart, er wird Ihnen alle Fragen rund um die Mitgliedschaft gerne beantworten.